Noch nichts entschieden: – Bundesnetzagentur widerspricht CDU und SPD

Unsere Initiative hat heute ein Schreiben der Bundesnetzagentur erhalten Darin widerspricht die Bundesnetzagentur der Stellungnahme der Fraktionen von CDU und SPD vom 09. August und stellt klar:

„Im derzeit laufenden Bundesfachplanungsverfahren ist für einen möglichen Konverterstandort bisher keine Entscheidung der Bundesnetzagentur ergangen.“

Weiter wird ausgeführt: Es kann erforderlich werden, andere Standorte zu prüfen, als derzeit im Untersuchungsrahmen genannt sind. Zudem vermag die Bundesnetzagentur nicht abzusehen, welchen Standort Amprion später tatsächlich zur Genehmigung beantragt.

Unser Fazit: Noch alles offen

Schreiben der Bundesnetzagentur

Von: info@netzausbau.de <info@netzausbau.de>
Gesendet: Donnerstag, 16. August 2018 09:30
An: jochen.thiel@web.de

Betreff: AW: Bundesnetzagentur schließt sich der Abscichtung der Konverterstandorte durch Amprion an

Sehr geehrter Herr Thiel,

wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 10. August 2018. Die von Ihnen erwähnte Pressemitteilung der Fraktionen der CDU und der SPD der Stadt Kaarst haben wir mit Interesse zur Kenntnis genommen. Demnach habe sich die Bundesnetzagentur der von Amprion vorgenommenen Abschichtung der südlich im Kreisgebiet des Rhein-Kreises Neuss gelegenen Konverterstandorte in Gohr, Rommerskirchen und Frimmersdorf angeschlossen. Sie bitten in diesem Zusammenhang um Übersendung der entsprechenden Entscheidung der Bundesnetzagentur. Im derzeit laufenden Bundesfachplanungsverfahren ist für einen möglichen Konverterstandort bisher keine Entscheidung seitens der Bundesnetzagentur ergangen.

Mit Blick auf die Suche nach einem geeigneten Konverterstandort ist zunächst festzuhalten, dass der Konverterstandort in der derzeitig laufenden Bundesfachplanung nicht genehmigt wird. Um jedoch zu verhindern, dass der für die Bundesfachplanung für den Leitungsverlauf beantragte Trassenkorridorabschnitt zum Planungstorso wird, ist die Realisierbarkeit möglicher Standorte für den Konverter in die Untersuchungen einzubeziehen und darzulegen. Weiterhin sind die Auswirkungen der Konverter bei der Abwägung der Alternativen zu berücksichtigen, wenn die Anbindung von unterschiedlichen Konverterstandorten zu alternativen Trassenkorridoren führt. Dementsprechend sieht der von der Bundesnetzagentur für die Vorhabenträgerin festgelegte Untersuchungsrahmen für den in Rede stehenden Planungsabschnitt vor, dass zunächst insgesamt fünf mögliche Konverterstandorte weitergehend in den Antragsunterlagen betrachtet werden:

Dies sind konkret die Standortflächen Kaarst, Osterath, südl. Osterath, nördl. Kaarst und westl. Neuss. Die Vorlage der Unterlagen nach § 8 NABEG, die zur Realisierbarkeit dieser Standorte und der erforderlichen Anbindungen genauere Ausführungen enthalten sollen, erwartet die Bundesnetzagentur zum 15.09.2018.Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich im weiteren Bundesfachplanungsverfahren Anhaltspunkte für die Erforderlichkeit einer Prüfung weiterer Standorte ergeben. Zudem können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehen, welchen Standort die Vorhabenträgerin in einem weiteren Verfahrensschritt tatsächlich zur Genehmigung beantragt.