Bundesnetzagentur hat für die von Amprion eingereichte Unterlagen für die Gleichstromverbindnung A-Nord die Vollständigkeit bescheinigt.

Informationsseite von Amprion:

Antragsunterlagen §6 (NABEG)

Die hier zur Verfügung gestellten Unterlagen unter Vorbehalt der behördlichen Prüfung auf Vollständigkeit dienen allein zu Informationszwecken. Es handelt sich hierbei nicht um behördlich bereit gestellte Information. Für die für dieses Vorhaben durchzuführende Bundesfachplanung sind allein die bei der Bundesnetzagentur eingereichten und im behördlichen Verfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen maßgeblich.

Antragstexte

Anlagen

Kartenmaterial

Geodaten

Allgemeinverständliche Zusammenfassung

Antragskonferenz Vorhaben 1 (Abschnitt A)

und hier das Ganze von Seiten der Bundesnetzagentur.