Budesnetzagentur teilt uns mit: Konverterstandort noch offen

Pressemitteilung vom 13. Oktober 2018

Auch andere Standorte als Osterath und die Dreiecksfläche können noch in Betracht kommen.

In Öffentlichkeit und Politik wächst die Sorge, dass die Bundesnetzagentur mit der Beschränkung des Untersuchungsrahmens im Bundesfachplanungsverfahren auf Osterath und die Dreiecksfläche eine Vorentscheidung über den künftigen Konverterstandort getroffen hat. Wir haben uns deshalb mit der Forderung an die Bundesnetzagentur gewandt, den Untersuchungsrahmen zu erweitern. Es wäre fatal, wenn der Konverter auf der als Osterath bezeichneten Fläche, die an die Landstraße zwischen Kaarst und Osterath grenzt, oder auf der Dreiecksfläche errichtet würde. Beide Flächen liegen viel zu dicht an der Wohnbebauung und sind die letzten Freiräume, über die unser dicht besiedelte Gebiet verfügt. Der Konverter muss weitab von jeder Wohnbebauung im Braunkohlerevier errichtet werden.

Die Bundesnetzagentur hat uns dazu mitgeteilt, dass eine Erweiterung des seinerzeit erlassenen Untersuchungsrahmens zum derzeitigen Verfahrenszeitpunkt bereits rein formal nicht möglich ist, da die Vorhabenträgerin die aufgrund dieses Untersuchungsrahmens zu erstellenden Unterlagen nach § 8 NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) zwischen-zeitlich vorgelegt hat. Diese Unterlagen werden von der Bundesnetzagentur zur Zeit geprüft.

Damit aber, so heißt es weiter, ist das Bundesfachplanungsverfahren aber noch nicht zu Ende. Der nächste Verfahrensschritt ist dann die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 NABEG. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes hat die Bundesnetzagentur auch zu prüfen, ob aufgrund neuerer Erkenntnisse andere oder ergänzende Unterlagen vorzulegen sind, weil sich die zugrunde liegende Sach- und Rechtslage dann ggf. anders darstellt als bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens angenommen wurde. Dies so heißt es wörtlich „könnte sich unter Umständen auch auf die Untersuchung weiterer Optionen für einen potenziell in Frage kommenden Konverterstandort beziehen, wenn sich hierzu dann weitere Anhaltspunkte – beispielsweise durch entsprechende Stellungnahmen oder Hinweise – ergeben.“

 Alle Bürger, Verwaltung und Politik sind aufgerufen sich schon jetzt mit ihrem Protest, mit Stellungnahmen und Eingaben an die Bundesnetzagentur zu wenden ( info@netzausbau.de ) und die Erweiterung des Untersuchungsrahmens zu fordern. Wir bleiben dabei: Der Konverter gehört weder nach Osterath, noch auf die Dreiecksfläche, sondern in ein Industriegebiet, am besten ins Braunkohlerevier.

Für die Bürgerinitiative „Kein Doppelkonverter in Kaarst und Neuss“

Prof. Dr. Jochen Thiel

Hellerfeld 17 41564 Kaarst