Offener Brief: Jährlich 500.000 € Gewerbesteuer für die Standortgemeinde des Konverters – Ein Hoffnungswert!

Sehr geehrte Frau Bouillon, sehr geehrter Herr Cronau,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben mit dem Hinweis auf die §§ 30 und 33 GewStG, das mir Frau Deckert zugeleitet hat. Leider sagen Sie nicht klipp und klar, was Sache ist. Das Schreiben erweckt den Eindruck, die Zerlegung habe eine klare Rechtsgrundlage in § 30 GewStG. Das ist irreführend. Natürlich hat Amprion viele Betriebstätten in Deutschland. Diese liegen aber jeweils in verschiedenen Gemeinden, ohne deren Grenzen zu überschreiten. Sie können daher faktisch keine

„mehrgemeindliche Betriebstätte“ sein, in die der neue Konverterstandort hineinwachsen kann. Für Betriebstätten, die in mehreren Gemeinden unterhalten werden, ist die Gewerbesteuer in der Regel nach den Arbeitslöhnen zu zerlegen (§ 29 GewStG) mit der Folge, dass die Standortgemeinde des Konverters kaum etwas abbekommt.

Die abweichende Zerlegung der Gewerbesteuer bei Amprion beruht offensichtlich auf § 33 GewStG. Danach können sich die an der Zerlegung beteiligten Gemeinden mit dem Steuerschuldner über die Zerlegung einigen. In diesem Zusammenhang steht Ihre Aussage, dass Amprion einen für alle gerechten Aufteilungsschlüssel anwendet, der die Anlageintensität überproportional berücksichtigt. Um das Versprechen einzulösen, dass die Standortgemeinde nach Errichtung des Konverters jährlich

500.000 € Gewerbesteuer erhält, braucht Amprion die Zustimmung der an der Zerlegung beteiligten Kommunen. Ob diese im Jahre 2021, wenn der Konverter steht, und in den folgenden Jahren bereit sein werden, die Zustimmung unter Verzicht auf entsprechende eigene Einnahmen zu erteilen, ist offen.

Auf ein weiteres Risiko weist Amprion selbst hin. Das Unternehmen braucht einen positiven Gewerbeertrag. Wenn Amprion keinen Gewinn ausweist, bekommt die Standortgemeinde des Konverters kein Geld.

Damit erweist sich die Aussage, die betroffene Kommune erhält jährlich 500.000 €, als Hoffnungswert. Um seinem Versprechen einen wirklichen Wert zu verleihen, müsste Amprion schon bereit sein, die 500.000 € aus eigener Kasse zu zahlen, wenn der Betrag im Wege der Gewerbesteuerzerlegung nicht erreicht wird.

Auf all das kommt es aber letztlich nicht an. Schutz der Menschen und Schutz der Natur müssen bei der Standortsuche höchste Priorität haben. Diese Werte lassen sich mit Geld nicht bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen Jochen Thiel

Prof. Dr. Jochen Thiel

Bürgerinitiative Kein Doppelkonverter in Kaarst und Neuss Hellerfeld 17, 41564 Kaarst

Tel. 02131 519996, Mail: jochen.thiel@web.de