Öffentlichkeitsbeteiligung
Anfang 2017 hatten die Netzbetreiber zu ihren ersten Entwürfen der Netzentwicklungspläne bereits die Öffentlichkeit konsultiert. Sie erhielten daraufhin 2.133 Stellungnahmen, davon 2.116 zum Netzentwicklungsplan Strom und 17 zum Offshore-Netzentwicklungsplan. Die im Anschluss überarbeiteten Entwürfe stellte die Bundesnetzagentur am 4. August 2017 erneut zur Diskussion.
Alle Interessierten sind aufgerufen, ihre Einschätzungen, Ideen und Hinweise einzubringen. Gegenstand der Beteiligung sind jeweils die zweiten Entwürfe des Netzentwicklungsplans Strom 2017-2030 und des Offshore-Netzentwicklungsplans 2017-2030 sowie der Entwurf des Umweltberichts. Zu Ihrer Unterstützung hat die Bundesnetzagentur die vorläufigen Prüfungs- und Bewertungsergebnisse des NEP, des O-NEP und der Strategischen Umweltprüfung auch in einer Kartenanwendung (Web GIS) aufbereitet.
Frist für Stellungnahmen bis 16. Oktober 2017
Die öffentliche Auslegung in Bonn endete am 14. September 2017. Dennoch können Sie bis zum 16. Oktober 2017 weiterhin zu den Entwürfen Stellung nehmen. Bitte nutzen Sie dafür vorzugsweise unser Onlineformular.
Alternativ sind allerdings auch Stellungnahmen per Post möglich an die Bundesnetzagentur, Stichwort: Netzentwicklungsplan/Umweltbericht, Postfach 80 01, 53105 Bonn, oder per E-Mail an nep-ub-2017-2030@netzausbau.de.
Die Bundesnetzagentur wird im Anschluss an die Konsultation die Stellungnahmen von Behörden veröffentlichen, sofern diese einer Publikation nicht widersprochen haben. Sonstige Stellungnahmen werden nur veröffentlicht, wenn ihre Verfasser einer vollständigen Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben. Eingangsbestätigungen versendet die Bundesnetzagentur nicht.
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